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CleanGebäudemanagement

Für Unternehmen und Verwaltungen

Treppenhausreinigung in Berlin für Hausverwaltungen und WEG

Das Treppenhaus ist der Teil einer Immobilie, den jeder Mieter, jeder Besucher und jeder Kaufinteressent sieht. Es ist gleichzeitig der Bereich, über den in Eigentümergemeinschaften am häufigsten gestritten wird, weil die Zuständigkeit unklar ist oder der Turnusplan an der Wand seit Jahren nicht mehr stimmt.

Wir übernehmen die Treppenhausreinigung für Hausverwaltungen, Eigentümergemeinschaften, Genossenschaften und private Eigentümer in Berlin. Dazu gehören Hauseingang, Treppenläufe, Podeste, Handläufe, Kellergänge und die Fenster im Treppenhaus.

Besonders stark nachgefragt ist die Leistung in Prenzlauer Berg mit seiner hohen Dichte an aufgeteilten Altbauten, in Marzahn und Hellersdorf mit großen kommunalen Beständen und in Lichtenberg. Wie wir mit Verwaltungen zusammenarbeiten, steht auf der Seite Hausverwaltungen und WEG.

Gereinigter grauer Fliesenflur mit roten Wänden in einem Gewerbeobjekt

Leistungsumfang

Was zur Treppenhausreinigung gehört

Der genaue Umfang steht am Ende im schriftlichen Leistungsverzeichnis. Das hier ist der übliche Kern:

  • Treppenläufe, Podeste und Handläufe
  • Hauseingang, Windfang und Briefkastenanlage
  • Kellergänge und Nebenräume nach Plan
  • Fenster im Treppenhaus im vereinbarten Turnus
  • Aushängbarer Reinigungsplan für die Hausgemeinschaft
  • Auf Wunsch kombiniert mit der Pflege der Außenanlagen

Umlagefähigkeit: warum die Rechnung sauber sein muss

Die Kosten für die Treppenhausreinigung gehören zu den Betriebskosten und sind nach der Betriebskostenverordnung als Kosten der Gebäudereinigung auf die Mieter umlegbar, wenn der Mietvertrag eine entsprechende Regelung enthält. Das gilt für die laufende, wiederkehrende Reinigung. Einmalige Sonderleistungen, etwa eine Grundreinigung des Bodenbelags oder die Beseitigung eines Wasserschadens, sind keine Betriebskosten und müssen getrennt abgerechnet werden.

Für Verwaltungen heißt das ganz praktisch: Die Rechnung muss die laufende Leistung sauber von Sonderleistungen trennen, sonst fällt die Position in der Abrechnungsprüfung auf. Wir stellen laufende Reinigung und Einzelaufträge deshalb grundsätzlich getrennt.

Ebenfalls relevant ist der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit. Ein Turnus, der weit über dem liegt, was das Objekt braucht, kann im Streitfall gekürzt werden. Wir empfehlen deshalb keinen Turnus, der sich nicht mit der Nutzung begründen lässt.

Dunkler Fliesenflur nach Grundreinigung und Kristallisierung, hochglänzend

Der Reinigungsplan im Hausflur

Zu jedem Objekt gehört ein aushängbarer Reinigungsplan. Darauf steht, welche Fläche in welchem Turnus gereinigt wird, an welchem Wochentag wir kommen und wer der Ansprechpartner ist. Der Aushang beendet erfahrungsgemäß die meisten Diskussionen in der Hausgemeinschaft, weil jeder nachlesen kann, was beauftragt ist und was nicht.

Ein üblicher Plan sieht so aus: Treppenläufe und Podeste wöchentlich feucht reinigen, Hauseingang und Windfang wöchentlich, dazu Kehren nach Bedarf, Handläufe und Lichtschalter wöchentlich abwischen, Briefkastenanlage wöchentlich, Kellergänge monatlich, Fenster im Treppenhaus zwei- bis viermal im Jahr, Wandflächen und Heizkörper quartalsweise.

In Häusern mit Aufzug kommt die Kabine dazu, meist wöchentlich, in stark frequentierten Häusern häufiger. Aufzugsschienen und Türfalze sind ein klassischer Streitpunkt, deshalb schreiben wir sie ausdrücklich in den Plan.

  • Treppenläufe, Podeste und Handläufe im wöchentlichen Turnus
  • Hauseingang, Windfang und Briefkastenanlage
  • Aufzugskabine inklusive Türfalz und Schienen
  • Kellergänge und Nebenräume im längeren Turnus
  • Treppenhausfenster zwei- bis viermal im Jahr
  • Aushang mit Turnus und Ansprechpartner im Hausflur

Altbau und Plattenbau sind zwei verschiedene Aufgaben

Im Altbau liegen oft historische Fliesen, Terrazzo oder alte Holztreppen. Diese Beläge vertragen keine aggressiven Grundreiniger und kein stehendes Wasser. Terrazzo und Naturstein reagieren empfindlich auf saure Mittel, Holztreppen auf zu nasses Wischen. Wir arbeiten dort nebelfeucht und mit pH-neutralen Mitteln.

Im Plattenbau dominieren PVC- und Linoleumbeläge auf den Podesten. Sie sind unempfindlicher, setzen aber über die Jahre einen Pflegefilm an, der grau und stumpf wirkt. Dagegen hilft kein häufigeres Wischen, sondern eine Grundreinigung mit anschließender Versiegelung. Danach reicht der normale Turnus wieder aus, das Ergebnis ist auf unseren Vorher-Nachher-Bildern gut zu sehen.

In Häusern mit vielen Fahrrädern oder Kinderwagen im Hausflur klären wir vorher, ob wir Gegenstände beiseite stellen dürfen. Ohne diese Absprache wird um Hindernisse herum gereinigt, was sichtbar bleibt.

Mitarbeiter von Clean Gebäudemanagement reinigt die hohe Glasfassade eines Schulgebäudes mit einer Teleskop-Wasserstange

Treppenhaus und Außenanlagen im selben Vertrag

Für Verwaltungen ist es meist wirtschaftlicher, Treppenhausreinigung und die Pflege der Außenanlagen in einer Hand zu haben. Ein Team, das ohnehin wöchentlich im Haus ist, kennt das Objekt und meldet Schäden früher, statt daran vorbeizugehen.

Sie haben dann einen Ansprechpartner statt mehrerer Verträge mit unterschiedlichen Kündigungsfristen, und im Schadensfall gibt es niemanden, der die Zuständigkeit weiterschiebt.

Saubere, helle Lagerhalle mit glänzend gereinigtem Industrieboden

Aus unserer Arbeit

Vorher und nachher

Diese Aufnahmen stammen aus Objekten, die wir selbst gereinigt haben.

Großer Büroraum, der Bodenbelag ist matt und weist Kratzspuren auf
vorher
Derselbe Büroraum nach Grundreinigung mit Versiegelung, der Boden spiegelt
nachher

Bürofläche mit Versiegelung

Treppenstufen mit mattem, grauem Belag vor der Grundreinigung
vorher
Derselbe Treppenabsatz nach Grundreinigung und Versiegelung, sauber und spiegelnd
nachher

Treppenhaus im Mehrfamilienhaus

So läuft es ab

Von der Anfrage bis zur laufenden Kontrolle

  1. 1

    Anfrage

    Sie schreiben uns über das Kontaktformular oder rufen an. Hilfreich sind Adresse, ungefähre Fläche, gewünschter Turnus und der Zeitpunkt, zu dem gereinigt werden soll.

  2. 2

    Besichtigung vor Ort

    Wir sehen uns das Objekt an, messen die Flächen nach, prüfen Bodenbeläge, Zugänge, Wasser- und Stromanschlüsse und klären die Schlüsselregelung. Die Besichtigung kostet Sie nichts und verpflichtet Sie zu nichts.

  3. 3

    Angebot mit Leistungsverzeichnis

    Innerhalb von 24 Stunden nach der Besichtigung bekommen Sie einen Festpreis, dazu ein schriftliches Leistungsverzeichnis: welche Fläche, welche Tätigkeit, in welchem Turnus. Damit ist später nachweisbar, was vereinbart wurde.

  4. 4

    Einweisung und Start

    Das Team, das bei Ihnen arbeiten wird, wird im Objekt eingewiesen. Wir legen Reihenfolge, Zeitfenster, Materiallager und Ansprechpartner fest, bevor der erste reguläre Einsatz läuft.

  5. 5

    Laufende Kontrolle

    Die Objektleitung geht das Objekt in vereinbarten Abständen ab und dokumentiert das Ergebnis. Sie haben eine feste Durchwahl für Rückmeldungen. Was gemeldet wird, korrigieren wir beim nächsten Turnus, im Sanitärbereich sofort.

Kosten

Was Treppenhausreinigung kostet

Treppenhausreinigung wird nach Anzahl der Etagen, Wohneinheiten und der tatsächlich zu reinigenden Fläche kalkuliert, multipliziert mit dem Turnus. Für ein typisches Berliner Mehrfamilienhaus mit fünf Etagen und einem Aufgang liegt der monatliche Festpreis bei wöchentlicher Reinigung häufig im mittleren zweistelligen bis niedrigen dreistelligen Bereich. Verbindlich wird die Zahl erst nach der Besichtigung.

Die Staffel für Büro- und Praxisflächen ist auf Treppenhäuser nicht übertragbar, weil die Flächenstruktur eine völlig andere ist. Gerechnet wird in Aufgängen, Etagen und Wohneinheiten. Ein echtes Beispiel dazu steht auf unserer Preisseite.

Wovon der Preis abhängt

  • Anzahl der Aufgänge, Etagen und Wohneinheiten
  • Turnus, üblich sind wöchentlich oder vierzehntägig
  • Bodenbelag: Terrazzo, Fliese, Holz, PVC oder Linoleum
  • Ob Aufzug, Kellergänge und Nebenräume enthalten sind
  • Zugang, Wasserentnahmestelle und Stromanschluss im Haus
  • Zusatzmodule wie Außenanlagen oder Tonnendienst

Häufige Fragen

Treppenhausreinigung: kurz beantwortet

Ist die Treppenhausreinigung auf die Mieter umlegbar?

Die laufende Reinigung gehört zu den Betriebskosten der Gebäudereinigung und ist umlegbar, wenn der Mietvertrag das vorsieht. Einmalige Sonderleistungen wie eine Grundreinigung mit Versiegelung sind keine Betriebskosten. Wir stellen beides getrennt in Rechnung, damit die Abrechnung prüfbar bleibt.

Wie oft muss ein Treppenhaus gereinigt werden?

Üblich ist wöchentlich. In kleinen Häusern mit wenigen Parteien und ohne Publikumsverkehr reicht oft ein vierzehntägiger Turnus, in stark frequentierten Häusern mit Gewerbe im Erdgeschoss sind zwei Termine pro Woche sinnvoll.

Was passiert, wenn Mieter sich beschweren?

Die Verwaltung bekommt eine feste Durchwahl. Beanstandungen prüfen wir gegen den ausgehängten Reinigungsplan. Liegt die Fläche im Umfang und war das Ergebnis nicht ausreichend, bessern wir kostenfrei nach.

Übernehmen Sie auch die Fenster im Treppenhaus?

Ja, üblicherweise zwei- bis viermal jährlich. Wir arbeiten dabei mit Reinstwasser, sodass auch hohe Treppenhausfenster ohne Leiter erreicht werden.

Treppenhausreinigung anfragen

Kurz das Objekt beschreiben, den Rest klären wir bei der kostenlosen Besichtigung.

  • Antwort innerhalb von 24 Stunden, auch auf E-Mails
  • Besichtigung und Angebot kostenlos, ohne Kleingedrucktes
  • Festpreis mit schriftlichem Leistungsverzeichnis
Angebot anfordern

Oder direkt

Wann jemand am Telefon ist

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